Energieeinsparverordnung

 

Ab 1. Mai 2014 gilt die neue Energieeinsparverordnung. Ab diesem Zeitpunkt müssen Vermieter und Verkäufer ihren Interessenten einen Energieausweis vorlegen. 

 

Mit der neuen Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV) ändern sich auch die Vorschriften für den Gebäude-Energieausweise. Wichtig: Gebäude dürfen nur noch mit Paß vermietet oder verkauft werden.

 

Einige Unternehmen versprechen, innerhalb von 48 Stunden einen Energieausweis zu liefern. Allerdings muß man i.d.R. aber 2-3 Wochen rechnen. Zur Wahl stehen Verbrauchs- bzw. Bedarfsausweise, deren Kosten zwischen ca. Euro 80,-- und Euro 300,-- liegen. Die Kostenhöhe sind abhängig davon, ob man die Daten in das erforderliche Erfassungsformular selbst einträgt oder ob dies ein Experte vor Ort erledigt.

 

Es geht aber auch wesentlich günstiger. Im Internet werden Energieausweisen ab Euro 30,- angeboten. Hier muß man aber zwingend die Verbrauchswerte per Online-Formular erfassen. Die richtige Umsetzung der EnEV werden beauftragte Länderbehörden stichprobenartig überprüfen. Wer bei den Angaben schummelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen. 

 

Wählen können Eigentümer wie bisher zwischen zwei Varianten: Dem Energieverbrauchs- und dem Energiebedarfsausweis. Während der Verbrauchsausweis auf den tatsächlichen Energieverbrauchswerten der vergangenen drei Jahre basiert, berechnet der Bedarfsausweis auf Grundlage der Gebäudekubatur und des Heizsystems den theoretischen Energiebedarf. Beide Varianten werden immer aus dem gesamten Gebäude und nicht von der einzelnen Wohnung errechnet.

 

Vorteil des Verbrauchsausweises: Er ist deutlich preisgünstiger. Zugelassen ist er jedoch nur bei Gebäuden, die mindestens fünf Wohnungen haben und für die der Bauantrag nach dem 1. November 1977 gestellt wurde. Bei neu errichteten Wohngebäuden ist ausschließlich der Bedarfsausweis erlaubt. Keinen Energieausweis brauchen denkmalgeschützte Immobilien. Ausstellen dürfen den Ausweis dafür qualifizierte Fachleute wie z.B. Architekten, Bauingenieure, Kaminkehrer oder Heizungsbauer. 

 

Neu ist von Mai an auch die Gestaltung des Ausweises: Der bisherige Balken wird durch die Angabe von Energieeffizienzklassen ergänzt, die sich an der Bewertung von Haushaltsgeräten orientieren und von A+ (für sehr energieeffiziente Gebäude) bis H (für Gebäude mit hohem Energieverbrauch) reichen.

 

Die Daten des Energieausweises sind zwingend bereits in Inseraten in Zeitungen und im Internet zu nennen.

 

Kein Handlungsbedarf ergibt sich bei Inhabern von Energieausweisen nach den alten Vorschriften: Diese bleiben zehn Jahre lang gültig.